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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2006 - L 9 AS 41/06 ER   

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https://dejure.org/2006,105141
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2006 - L 9 AS 41/06 ER (https://dejure.org/2006,105141)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.03.2006 - L 9 AS 41/06 ER (https://dejure.org/2006,105141)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. März 2006 - L 9 AS 41/06 ER (https://dejure.org/2006,105141)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2004 - 12 LC 67/04

    Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten; Angemessenheitsprüfung im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2006 - L 9 AS 41/06
    Wenn - wie hier - verallgemeinerungsfähige und aussagekräftige Aussagen betreffend die Lage auf dem Arbeitsmarkt - insbesondere Mietenspiegel - nicht vorhanden sind, haben die Verwaltungsgerichte sich zunächst an der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz (WoGG) orientiert (OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Juni 2004, 12 LC 67/04 -, FEVS, 55, 501 ff).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2005 - L 8 AS 181/05

    Bemessung der Höhe von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2006 - L 9 AS 41/06
    Hierbei ist regelmäßig der Tabellenwert der rechten Spalte ohne weitere Zuschläge zu berücksichtigen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. November 2005 - L 8 AS 181/05 ER), denn die Bezugsfertigkeit des Wohnraumes ist für die Höhe der vereinbarten Miete ohne durchschlagende Aussagekraft, vielmehr sind Lage und Ausstattung der Wohnung und die Nachfrage nach dem jeweiligen Wohnraum auf dem Wohnungsmarkt bestimmend.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2005 - L 7 AS 124/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2006 - L 9 AS 41/06
    Diese Flächenwerte sind Höchst-, keine Mindestwerte (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 31. August 2005 - L 7 AS 124/05 ER).
  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2006 - L 9 AS 41/06
    Die angemessene Wohnfläche wurde nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG - Urteil vom 17. November 1994 - 5 C 11.93, BVerwGE 97, 110 ff) nach den Durchführungsverordnungen der Länder zum Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmungen von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz, jetzt: Wohnraumförderungsgesetz) bestimmt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2005 - L 7 AS 252/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2006 - L 9 AS 41/06
    Dabei muss zwar die Grenze, die als angemessen gilt, gewährleisten, dass der Hilfeempfänger jederzeit auf dem örtlichen Wohnungsmarkt eine unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles kostenangemessene Wohnung anmieten kann (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04. November 2005 - L 7 AS 252/05 ER).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2006 - L 9 AS 41/06
    Eine die Hauptsache vorwegnehmende Entscheidung, wie sie von dem Beschwerdeführer mit der begehrten Verpflichtung des Beschwerdegegners zur Auszahlung von Arbeitslosengeld II jedenfalls in tatsächlicher Hinsicht begehrt wird, ist demnach nur dann zu treffen, wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine spätere Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69, 74 m.w.N.).
  • SG Lüneburg, 16.06.2006 - S 25 AS 363/06

    Voraussetzung der Gewährung von Kosten für Unterkunft als Grundsicherung für

    Hierbei ist regelmäßig der Tabellenwert der rechten Spalte ohne weitere Zuschläge zu berücksichtigen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. November 2005 - L 8 AS 181/05 ER -), denn die Bezugsfertigkeit des Wohnraumes ist für die Höhe der vereinbarten Miete ohne durchschlagende Aussagekraft, vielmehr sind Lage und Ausstattung der Wohnung und die Nachfrage nach dem jeweiligen Wohnraum auf dem Wohnungsmarkt bestimmend (vgl. auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. März 2006, - L 9 AS 41/06 ER -).
  • SG Lüneburg, 12.06.2006 - S 25 AS 363/06
    Hierbei ist regelmäßig der Tabellenwert der rechten Spalte ohne weitere Zuschläge zu berück-sichtigen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. November 2005 - L 8 AS 181/05 ER -), denn die Bezugsfertigkeit des Wohnraumes ist für die Höhe der vereinbarten Miete ohne durchschlagende Aussagekraft, vielmehr sind Lage und Ausstattung der Wohnung und die Nachfrage nach dem jeweiligen Wohnraum auf dem Wohnungsmarkt bestimmend (vgl. auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. März 2006, - L 9 AS 41/06 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2011 - L 9 AS 447/10
    Eine ausdrückliche Verwendung der Formulierung "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX" ist daher auch nicht erforderlich (vgl. Landessozialgericht - LSG - Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. März 2007 - L 9 AS 41/06 -, Juris Rn. 25; Münder, SGB 11, 4. Auflage 2011, § 21, Rn. 21), so dass es auf die Formulierung in dem Bescheid vom 8. November 2007 nicht ankommt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2006 - L 9 AS 422/06
    Einen hierauf gestellten Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes lehnte das Sozialgericht (SG) Osnabrück mit Beschluss vom 9. Januar 2006 ab (Az: S 23 AS 607/05 ER), die anschließende Beschwerde blieb erfolglos (Senatsbeschluss vom 21. März 2006, Az: L 9 AS 41/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.08.2006 - L 9 AS 429/06
    Diese gilt sowohl im Hinblick auf die Größe einer angemessenen Wohnung (vgl. hierzu etwa Senatsbeschluss vom 3. April 2006, L 9 AS 102/06 ER) als auch für die Heranziehung der Wohngeldtabelle in Ermangelung anderer Anhaltspunkte für die Ermittlung einer angemessenen Miete (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 8. März 2006, L 9 AS 69/06 sowie Senatsbeschluss vom 21. März 2006, L 9 AS 41/06 ER).
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